Die EU-KI-Verordnung gilt – und sie nimmt auch Behörden in die Pflicht. Welche KI dürfen Sie einsetzen, welche nicht, und was bedeutet die neue Schulungspflicht? Dieses Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand: verständlich, praxisnah und mit klaren Handlungsempfehlungen für Ihre Behörde.
Mit der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt erstmals ein umfassender Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz – und die öffentliche Verwaltung ist in besonderem Maße betroffen. Sie setzt KI in immer mehr Bereichen ein und gilt dabei regelmäßig als „Betreiberin“ mit eigenen Pflichten. Hinzu kommt: Bestimmte Verwaltungsanwendungen gelten als Hochrisiko-KI, und seit Februar 2025 trifft Behörden eine Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz (Art. 4).
Das Seminar vermittelt einen strukturierten Überblick über die KI-Verordnung und übersetzt sie in die Verwaltungspraxis. Im Mittelpunkt stehen der risikobasierte Ansatz, die verbotenen Praktiken, die Hochrisiko-Konstellationen im Verwaltungshandeln sowie die konkreten Pflichten der Behörde als Betreiberin. Behandelt werden außerdem die Schnittstellen zum Datenschutz und die Umsetzungsfristen. Praxisbeispiele typischer KI-Anwendungen der Verwaltung machen die Einordnung unmittelbar nachvollziehbar.


