Im Bodenschutz- und Altlastenrecht ist jeder Fall ein Einzelfall. Die Systematik des Rechtsgebiets ist im Bundes-Bodenschutzgesetz zwar auf den ersten Blick übersichtlich angelegt, bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass wesentliche Aspekte nur in Grundzügen beschrieben oder angedeutet sind – Rechtsprechung und Dogmatik stützen sich für Störerauswahl und Opfergrenze bis heute auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2000, und auch Landesrecht sowie naturwissenschaftliche Regelwerke wie Handlungsleitfäden und DIN-Vorschriften sind für die Sachbearbeitung unerlässlich.
Zu den zeit- und kostenintensivsten Einzelmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung gehören solche des Bodenschutz- und Altlastenrechts, deren Verfahren sich wegen kostspieliger Rechtsstreitigkeiten mitunter über Jahrzehnte hinziehen. Besonders herausfordernd ist zudem das Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten, vor allem die Abgrenzungen zum Kreislaufwirtschafts-, Wasser-, Immissionsschutz- und Agrarrecht.
Die Veranstaltung verbindet deshalb die systematische Grundlagenvermittlung mit dem kollegialen Austausch über konkrete Praxisfälle. Wer erstmals oder nach längerer Unterbrechung in diesem Bereich tätig ist, erhält die notwendige Orientierung; wer bereits Praxiserfahrung mitbringt, kann eigene – im Vorfeld angemeldete – Fallkonstellationen einbringen, die im Seminar in die rechtliche Systematik eingeordnet, diskutiert und einer praxisnahen Lösung zugeführt werden. Im Anschluss werden die Ergebnisse schriftlich mit Hinweisen zu Literatur und Rechtsprechung zusammengefasst.


