Videoschutz in der Kommune

– rechtssicher planen, beschließen und umsetzen –

Praxisworkshop von der Rechtsgrundlage bis zum laufenden Betrieb


Videokameras auf öffentlichen Plätzen, an Verwaltungsgebäuden oder kommunalen Einrichtungen können einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten – ihre Einführung ist jedoch rechtlich, organisatorisch und technisch anspruchsvoll. Der Workshop zeigt, wie Kommunen Videoschutzprojekte rechtssicher vorbereiten und praktisch umsetzen können.


Mit der Neuregelung des Landesdatenschutzgesetzes haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Videoschutz in Baden-Württemberg verändert. Gleichzeitig bestehen mit dem Polizeigesetz unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Für die kommunale Praxis stellt sich deshalb zunächst die entscheidende Frage: Wer darf eigentlich wann, wo und zu welchem Zweck Kameras einsetzen?


Der Praxisworkshop beginnt deshalb bei den rechtlichen Grundlagen des Videoschutzes. Im Mittelpunkt stehen § 18 LDSG BW sowie die einschlägigen Regelungen des § 44 PolG BW. Gemeinsam wird herausgearbeitet, welche Rechtsgrundlage für welchen Anwendungsfall einschlägig ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo die Grenzen der Videoüberwachung liegen.


Der Schwerpunkt liegt anschließend auf der konkreten Umsetzung eines Videoschutzprojekts in der Verwaltung. Denn zwischen der politischen Idee „Wir brauchen hier Kameras“ und der Inbetriebnahme einer Anlage liegen zahlreiche rechtliche und organisatorische Schritte: Zuständigkeiten müssen geklärt, Zwecke und Überwachungsbereiche definiert, erforderliche Beschlüsse vorbereitet und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gemeinderat, Polizei, Datenschutz und Technik organisiert werden.


Anhand eines praxisnahen Projektablaufs erarbeiten die Teilnehmenden, welche Unterlagen und Entscheidungen benötigt werden – von der ersten Bestandsaufnahme und rechtlichen Prüfung über die Vorbereitung einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat bis hin zur technischen und datenschutzrechtlichen Umsetzung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Datenschutz. Behandelt werden insbesondere das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten und Beschilderung, Zugriffs- und Löschkonzepte sowie technische und organisatorische Maßnahmen. Gemeinsam wird außerdem geprüft, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist und wie eine solche für ein Videoschutzsystem aufgebaut werden kann.


Der Workshop verbindet damit Datenschutzrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht und praktische Projektorganisation. Ziel ist nicht nur, die rechtlichen Voraussetzungen zu kennen, sondern am Ende einen klaren Fahrplan dafür zu haben, wie ein Videoschutzprojekt in der eigenen Verwaltung vorbereitet, entschieden und umgesetzt werden kann.

  • Das erwartet Sie

    • Rechtliche Grundlagen: Videoschutz und Videoüberwachung nach § 18 LDSG BW und § 44 PolG BW; Abgrenzung der Rechtsgrundlagen; öffentlich zugängliche Räume; Voraussetzungen und Grenzen der Überwachung; Verhältnismäßigkeit und Alternativmaßnahmen.
    • Von der Idee zum Projekt: Anlass und Zielsetzung definieren; geeignete Bereiche bestimmen; Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung klären; Zusammenarbeit mit Polizei, Datenschutzbeauftragten und weiteren Beteiligten organisieren.
    • Kommunalrechtliche Umsetzung: Wer entscheidet? Rolle von Bürgermeister*in, Verwaltung und Gemeinderat; Vorbereitung und Aufbau einer Beschlussvorlage; politische Beschlussfassung und Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen.
    • Datenschutz praktisch umgesetzt: Verantwortlichkeit; Einbindung der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten; Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten; Informationspflichten und Beschilderung; Speicher- und Löschfristen; Berechtigungskonzepte; technische und organisatorische Maßnahmen.
    • Datenschutz-Folgenabschätzung: Wann ist eine DSFA erforderlich? Wie wird sie aufgebaut? Risiken für betroffene Personen bestimmen und geeignete Schutzmaßnahmen entwickeln.
    • Technische und organisatorische Ausgestaltung: Kamerabereiche und Blickwinkel; Aufzeichnung oder reine Beobachtung; Zugriff auf Bildmaterial; Auswertung und Herausgabe von Aufnahmen; Schutz nicht zu erfassender Bereiche; Dokumentation und regelmäßige Evaluation.
    • Praxiswerkstatt: Typische Fallstricke aus kommunalen Videoschutzprojekten; gemeinsame Bearbeitung eines beispielhaften Projekts von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme; Möglichkeit, eigene Fragestellungen aus der Verwaltungspraxis einzubringen.
  • Das bringt Sie weiter

    Fachliche Kompetenzen


    • Nach dem Workshop können Sie beurteilen, ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein geplanter Videoschutz zulässig ist. Sie kennen die notwendigen verwaltungsinternen und politischen Schritte und können ein Videoschutzprojekt strukturiert vorbereiten.
    • Sie wissen, welche Unterlagen für die datenschutzrechtliche Dokumentation erforderlich sind, wie Datenschutzbeauftragte eingebunden werden und welche Anforderungen an Informationspflichten, Löschung, Zugriff und technische Schutzmaßnahmen bestehen. Außerdem können Sie einschätzen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist und wie diese praktisch vorbereitet wird.
    • Vor allem erhalten Sie einen praxisorientierten Fahrplan für die Umsetzung eines kommunalen Videoschutzprojekts – von der ersten Idee über die Beschlussfassung bis zur Kamera im laufenden Betrieb.


    Vorteile der Kehler Akademie e.V.


    • Hoher Praxisbezug: Unsere Dozierenden zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug aus und bereichern den Input durch passende Fallbeispiele ais der Praxis.
    • Hochwertiges Zertifikat: Sie erhalten ein in der Praxis anerkanntes Zertifikat für die erworbene Zusatzqualifikation und als Nachweis für Ihre persönliche Personalentwicklung
    • Teil eines Expertennetzwerk: Sie sind nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung ohne Zusatzkosten Teil eines geschlossenen Expertennetzwerkes, dass sich durch gegenseitige Unterstützung auszeichnet. 
    • Maßgeschneidert für Ihre Anforderungen: Mit unseren von praxiserfahrenen Expert*innen gestalteten  Fort- und Weiterbildungen erhalten Sie die passendsten Inhalte, die aktuell am Markt angeboten werden.
    • Professionelle Unterlagen: Alle Schulungsunterlagen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
    • Flexibilität und Zielgruppenorientierung: Sie bringen aktuelle Fälle und Aufgaben aus der Praxis mit. Diese integrieren wir und gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Erwartungen ein.
    • Wertschätzung und Menschlichkeit: Wir wissen was Sie täglich leisten und bieten Ihnen ein angenehmes und wertschätzendes Miteinander.
  • Wer profitiert von dem Angebot?

    • Mitarbeitende von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die mit der Planung, rechtlichen Prüfung oder Umsetzung von Videoüberwachung und Videoschutz befasst sind
    • Mitarbeitende von Ordnungsämtern, Rechtsämtern, Hauptämtern, kommunalen Vollzugsdiensten, Datenschutz, Digitalisierung und IT sowie an Führungskräfte und Projektverantwortliche, die ein Videoschutzprojekt begleiten oder vorbereiten.

Ihr Wegbegleiter / Dozent


Dirk Minuth

  • seit September 2026: FOM Hochschule für Ökonomie & Management (Karlsruhe) Juristischer Lehrbeauftragter
  • seit Oktober 2026: Hochschule für Verwaltung (Kehl) Juristischer Lehrbeauftragter
  • seit September 2024: AKKON Hochschule für Humanwissenschaften (Berlin) Juristischer Lehrbeauftragter
  • September 2024 – Juli 2026: Stadt Offenburg Justiziar
  • September 2022 – August 2024: Stadt Offenburg Behördlicher Datenschutzbeauftragter
  • Oktober 2020 – August 2022: Best Place Immobilien GmbH & Co. KG (Berlin) Justiziar
  • Juni – Oktober 2020 / seit September 2022: DRK Landesverbände Baden-Württemberg und Saarland Juristischer Lehrbeauftragter
  • Schwerpunkte: Recht in der Gefahrenabwehr, Recht im Rettungswesen, Anbieterkennzeichnungspflichten im Internet, Betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Nachfolgeregelungen bei Privatunternehmen, Ehe- und Familienrecht / Kindschaftsrechtsreform 1998

Prof. Dr. Philipp Singler

  • Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl 
  • Langjährige Erfahrung als Dozent bei unterschiedlichen Fortbildungsanbietern im Bereich Verwaltungsdigitalisierung und E-Akte. 
  • Zuvor mehrere Jahre Abteilungsleiter und Justiziar einer großen Kreisstadt. Unter seiner Leitung wurde der Prozess zur Informationsfreiheit neugestaltet, der 2024 vom LfDI als kommunaler Champion der Informationsfreiheit ausgezeichnet wurde.

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