Schneller zum Zuschlag – aber rechtssicher: Die jüngsten Reformen zur Vergabebeschleunigung und die angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge eröffnen neue Spielräume. Doch wer sie nutzt, muss die Grenzen kennen. Dieses Seminar zeigt Ihnen, wie Sie zügig und zugleich rechtssicher beschaffen.
Der Druck auf die öffentliche Beschaffung wächst: Vergabeverfahren sollen schneller, einfacher und flexibler werden, ohne dass dabei die Rechtssicherheit auf der Strecke bleibt. Der Gesetzgeber hat darauf mit Maßnahmen zur Vergabebeschleunigung und mit deutlich angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge reagiert. Für die Praxis bedeutet das: mehr Handlungsspielraum – aber auch neue Abgrenzungsfragen und Haftungsrisiken, wenn die Voraussetzungen verkannt werden.
Das Seminar vermittelt zunächst kompakt die relevanten Rechtsgrundlagen im Unterschwellenbereich (UVgO, Landesrecht Baden-Württemberg) und ordnet die Beschleunigungsinstrumente systematisch ein. Im Mittelpunkt stehen die Direktauftragsgrenzen, die Verhandlungsvergabe, Dringlichkeits- und Interimsvergaben sowie die jüngsten Reformansätze. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird gezeigt, wann welches Instrument zulässig ist, wie es rechtssicher dokumentiert wird und welche typischen Fehler vermieden werden müssen. Aktuelle Entwicklungen und der Stand der Gesetzgebung werden eingeordnet.


