Gebühren sind ein wichtiges Instrument nachhaltiger Kommunalfinanzierung. Verursachungsgerechte Gebührentatbestände ermöglichen den Einwohnern, ihre finanzielle Belastung in Grenzen zu beeinflussen. Die Gemeinden können ihre Finanzierung sozial ausgewogen und gerecht gestalten. Gebühren tragen darüber hinaus zu einer Verstetigung der Erträge im Ergebnishaushalt bei. Wo aber liegen die Grenzen der Gebührenfinanzierung und welche Spielräume haben Verwaltung und Gemeinderäte?
Der Schwerpunkt des Seminars wird auf den §§ 13 bis 19 KAG, also den Benutzungsgebühren liegen. Hierbei geht es in erster Linie um eine gesetzmäßige Festsetzung von Gebühren und privatrechtlichen Entgelten.
Folgende Fragen werden beispielsweise im Seminar beantwortet:
- Welche Anforderungen stellen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung an die Festlegung von Gebührentatbeständen und ihre Kalkulation?
- Welche Kosten sind ansatzfähig und wie sollte die Entscheidung im Zweifelsfall getroffen werden?
- Gibt es eine Pflicht zur Kostendeckung?
- Gelten die §§ 13 ff. KAG auch bei privatrechtlichen Entgelten?
- Was ist bei der Kalkulation von Preisen anders als bei der Kalkulation von Entgelten in öffentlichen Einrichtungen?


